AGB MS REISEN und DIENSTLEISTUNGEN
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote des Busunternehmens MS Reisen und Dienstleistungen (Inh. Stefanie Sönnecken-Zimmer, im folgenden MS Reisen genannt) sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Fahrauftrag/seine Bestellung per E-Mail, per Fax, per Post oder telefonisch abgeben.
3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch MS Reisen zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung zustande.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
a. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
b. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
c. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
d. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
e. die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde. Andere Vereinbarungen sind nur schriftlich möglich und sind sowohl vom Besteller und von MS Reisen zu unterzeichnen.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages und ggf. nach Reiseantritt notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von MS Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und von MS Reisen nicht zu vertreten sind. Das Busunternehmen hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind nur mit Zustimmung von MS Reisen möglich. VorFahrtantrittbedürfen sie der Schriftform oder der elektronischen Form. Die Zustimmung von MS Reisen hat vor Fahrtantritt ebenfalls in schriftlicher oder elektronischer Form zu erfolgen. Die Änderungswünsche sollen rechtzeitig mitgeteilt werden, damit MS Reisen die Möglichkeit hat, sich auf die Leistungsänderung einzustellen.
§ 4 Preise und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Reisepreis.
2. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
3. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleiben unberührt.
4. Rechnungen sind 5 Tage vor Fahrtbeginn fällig. Der Reisepreis muss bis spätestens fünf Tage vor Fahrtantritt auf das Konto von MS Reisen mit der Kontonummer 88596005 bei der VR-Bank Rhein-Neckar eG mit der BLZ 670 900 00unter dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Verwendungszweck eingegangen sein oder bis spätestens fünf Tage vor Fahrtantritt an MS Reisen gegen Aushändigung einer Quittung in bar übergeben worden sein.
5. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Fahrtantritt weniger als fünf Tage, ist der Reisepreis sofort fällig, die Zahlung hat sofort zu erfolgen.
6. Änderungen der Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber der schriftlichen oder elektronischen Zustimmung von MS Reisen.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
1. Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das MS Reisen, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den MS Reisen zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. MS Reisen bemüht sich für den Fall des Rücktritts eine gleichwertige Ersatzfahrt zu organisieren, so dass MS Reisen kein Schaden entsteht und bei dem Besteller keine Stornierungskosten anfallen. Ist die Organisation einer Ersatzfahrt nicht möglich, fallen im Falle eines Rücktritts folgende pauschale Stornierungskosten an:
Bei einem Rücktritt
a. bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei
b. ab 6 bis 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 30 %
c. ab 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %
d. 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt 70 %
e. Bei Rücktritt am Fahrtag mind. 80%
2. Kündigung
a. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
b. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den das Busunternehmen nicht zu vertreten hat.
c. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht MS Reisen eine anteilige und angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern MS Reisen die Kündigung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch MS Reisen
1. Rücktritt
MS Reisen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände, die MS Reisen nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen.
2. Kündigung
a. Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
b. Kündigt das Busunternehmen den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern er die Kündigung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Haftung
1. Im Rahmen der Beförderung haftet MS Reisen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
§ 8 Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung von MS Reisen bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis 4.000€ gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt
2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person EUR 1.000,00 übersteigt.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
4. Das Busunternehmen haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
5. Der Besteller stellt das Busunternehmen und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Ziffer 3 lit. a. - e. umschriebenen Sachverhalte beruhen.
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
1. Gepäck im normalen Umfang und - nach Absprache - sonstige Sachen werden mitbefördert. Der Abschluss einer Gepäckversicherung wird empfohlen. MS Reisen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an MS Reisen zu richten.
4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz von MS Reisen.
2. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz von MS Reisen.
3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (…)hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.Die Vertragsparteien bemühen sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.